Rechtsanwalt Rainer Steens ist seit 1984 am Amts- und Landgericht Hagen zugelassen und damit an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. 1994 erfolgte die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1998 als Fachanwalt für Familienrecht. Seit dem Jahre 2003 ist Herr Rechtsanwalt Steens auch vertretungsberechtigt vor allen Oberlandesgerichten.Herr Rechtsanwalt Steens ist weiterhin Mitglied der Arge Verkehrsrecht im DAV.
Wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Rainer Steens ist das allgemeine Zivilrecht, das Verkehrs- sowie das Arbeits- und Familienrecht. Auch das Forderungsmanagement ( Inkasso) , das gerade in heutiger Zeit bei spürbar schlechter werdender Zahlungsmoral besonderen Einsatz erfordert, wird von Herrn Rechtsanwalt Steens bearbeitet.