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Der Ausweg aus der Schuldenkrise

Die Privatinsolvenz

Wenn Sie überschuldet sind, ist die Privatinsolvenz zumeist der einzige Ausweg, um die finanziellen Probleme endgültig zu lösen. Nach einer Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren kann durch das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren eine Befreiung von allen Verbindlichkeiten erreicht werden.

Wie läuft das Verfahren ab ?

Beim zuständigen Insolvenzgericht muss unter Verwendung der gesetzlich vor-geschriebenen Formulare ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden. Sofern dann alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Gleichzeitig wird ein Treuhänder bestellt, der die pfändbaren Beträge des Einkommens über einen Zeitraum von 6 Jahren einzieht und an die Gläubiger verteilt. Dieser Betrag wird ermittelt anhand der Lohnpfändungstabellen. Sofern dann keine weiteren Versagungsgründe während der Wohlverhaltensperiode eintreten, wird Ihnen vom Insolvenzgericht die sog. Restschuldbefreiung erteilt. Es werden Ihnen also sämtliche Schulden endgültig erlassen.

Was ist zuvor zu tun ?

Bevor ein solcher Insolvenzeröffnungsantrag bei Gericht gestellt werden kann, müssen Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch unternehmen. Der Insolvenzantrag ist nur zulässig, wenn dieser Schuldenbereinigungsversuch zunächst durchgeführt worden ist. Lehnt nur einer der Gläubiger den außergerichtlichen Versuch der Schuldenbereinigung ab, ist der Betroffene berechtigt, sofort einen Antrag auf Insolvenzeröffnung bei Gericht zu stellen. Diesem Antrag ist beizulegen eine Bestätigung von einer der dem Gesetz nach geeigneten Stelle, dass ein Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt wurde, jedoch gescheitert ist. Viele wenden sich hier an öffentliche oder in caritativer Trägerschaft unterhaltene Schuldnerberatungsstellen, die vom Gesetz als solche geeigneten Stellen anerkannt sind. Die meisten Schuldnerberatungsstellen sind jedoch leider personell völlig unterbesetzt und dem Arbeitsanfall kaum gewachsen. Folge ist, dass Wartezeiten von Wochen oder auch Monaten entstehen könne, die bedeuten, dass wertvolle Zeit verstreicht, die auf dem Weg zur Restschuldbefreiung verloren geht.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts und insbesondere unserer Kanzlei bietet Ihnen den entscheidenden Vorteil, dass keine längeren Wartezeiten entstehen. Ein Beratungstermin wird umgehend vereinbart, die erforderlichen Maßnahmen sofort ergriffen. Mit einer anwaltlichen Beratung haben Sie zudem den Vorteil, dass auch bei den Problemen Hilfestellung geboten werden kann, die zwar nicht unmittelbar mit der Verbraucherinsolvenz zusammenhängen, sich jedoch aus den eingeschränkten finanziellen Verhältnissen zwangsläufig ergeben. Festzuhalten ist im Ergebnis, dass Ihnen die Restschuldbefreiung effektiv früher erteilt werden kann.

Was tun wir für Sie ?

Wir erstellen zunächst für Sie nach Korrespondenz mit sämtlichen Gläubigern ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Gläubiger und der bestehenden Forderungen, ferner den Schuldbereinigungsplan, der Grundlage der erforderlichen Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern ist. Wir schaffen alsdann ferner für Sie die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen, damit der Insolvenzeröffnungsantrag so schnell als möglich gestellt werden kann, wenn keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommt. In diesem Rahmen fertigen wir für Sie auch die Formulare zum Antrag auf Insolvenzeröffnung, der alsdann beim zuständigen Insolvenzgericht einreicht werden kann.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Für unsere Tätigkeit berechnen wir im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung eine Grundgebühr von 700,00 EURO. Pro Gläubiger fällt ein weiterer Betrag von 25,00 EURO an. Haben Sie z.B. 4 Gläubiger, müssen Sie mit Kosten von 800,00 EURO rechnen. Kommt aussergerichtlich eine Einigung mit den Gläubigern zustande, fällt eine weitere Gebühr von 200.00 EURO an. In diesen Beträgen sind sämtliche Auslagen und auch die gesetzliche Mehrwertsteuer ( derzeit 19 % ) enthalten. Die Hälfte des Vergütungsbetrages ist fällig bei Auftragserteilung. Die weitere Hälfte des Betrages kann in mit uns zu vereinbarenden Raten gezahlt werden. Sie ist spätestens insgesamt fällig entweder dann, wenn die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben, oder aber der Plan abgelehnt wurde und die für das Insolvenzverfahren erforderlichen gerichtlichen Anträge und Formulare fertiggestellt sind.

Wie erreichen Sie uns?

Zu unseren Bürozeiten stehen wir Ihnen werktags telefonisch jederzeit zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch möglich über Internet. Bitte hinterlassen Sie die Telefonnummer und/oder Ihre Internetadresse. Wir melden uns bei Ihnen.

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